Von 1 KommentarPublished On: 23. März 2023, 13:30Views: 168
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

PFAS

PFAS-Chemikalien sollen in der EU künftig verboten werden. Seit Mittwoch läuft die öffentliche Anhörung. US-Umweltanwalt Bilott befürchtet, dass vor allem die Industrie diese nutzen wird, um das Verbot zu verhindern.

tagesschau.de: Seit Mittwoch können unter anderem Industrievertreter Stellungnahmen zum geplanten EU-Verbot von den ewigen Chemikalien PFAS abgeben. Was erwarten Sie davon?

Bilott: Wir sehen bereits die Botschaften, es sind mehr oder weniger dieselben Argumente, die wir seit 30 Jahren in den USA hören. Nämlich, dass diese Chemikalien für unsere Gesellschaft unverzichtbar sind. Sie sind in praktisch jedem Produkt enthalten, in Dingen, die wir brauchen. Das klingt in etwa so: „Naja, dann haben Sie kein Handy mehr, keine 5G-Netze, keine lebensrettenden Arzneimittel.“ Das ist das Argument, das den politischen Entscheidungsträgern vorgetragen wird. (Weiterlesen…)

Kommentare

  1. Michael Grünewald 23. März 2023 at 13:33 - Reply

    Quelle: Umweltministerium (https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)
    Menschen können PFAS vor allem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser) aufnehmen. PFAS werden auf unterschiedliche Weise in Lebensmittel eingetragen. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (Verpackungen unter anderem) nachweisbar. Laut aktueller Kenntnisse der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sind vor allem tierische Lebensmittel mit PFAS belastet.

    Die EFSA empfiehlt in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2020, eine gruppenbezogene tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Summe der vier im menschlichen Blut überwiegenden PFAS nicht zu überschreiten. Diese sind Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS). Grundlage der Empfehlung sind beobachtete Wirkungen auf das Immunsystem von Säuglingen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte für die vier PFAS der EFSA-Stellungnahme – jeweils einzeln und als Summe – in Fisch und Fischereierzeugnissen, Krebstieren und Muscheln, Fleisch (einschließlich Wild), Eiern und daraus hergestellten Erzeugnissen (Verordnung (EU) 2022/2388).

    Zusätzlich empfiehlt die europäische Kommission, eine Vielzahl häufig verzehrter Lebensmittel wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide und Beikost für Säuglinge und Kleinkinder hinsichtlich PFAS zu überwachen (Empfehlung (EU) 2022/1431). Trinkwasserbelastungen fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Gesundheit.